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Das E-Rezept ist da!

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Die meisten Arzneimittel werden als E-Rezept verschrieben. Ausnahme sind zunächst noch Verschreibungen für Betäubungsmittel, Pflegehilfsmittel und Privatrezepte.

Das “Elektronische Rezept” übermittelt ärztliche Verordnungen in elektronischer Form. Hierfür werden Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenversicherungen an eine gemeinsame Datenbank angeschlossen. Mittels einer speziellen Software wird für jedes Rezept ein Code erstellt, den der Patient in der Apotheke seiner Wahl einlösen kann.

In Kürze werden Sie auch die Möglichkeit haben, Ihre elektrische Gesundheitskarte (eGK) über unsere App einzulesen, um Ihre E-Rezept-Informationen an uns übermitteln zu können.

Das E-Rezept ist fälschungssicher, nachhaltig und spart Zeit und Wege. Die Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen wird einfacher, und die Texte sind durch maschinelle Schreibweise im Gegensatz zu früher immer lesbar.

Das E-Rezept erhöht die Sicherheit, denn wechselwirkende Medikationen können schneller erkannt werden!

Mehrere Wege der Einlösung sind möglich:
a) QR-Code scannen
b) Ausdruck vor Ort abgeben
c) Ihre eGK wird in unseren Apotheken eingelesen

Selbstverständlich haben Sie 24 Stunden die Möglichkeit, Ihr E-Rezept auch vom Smartphone aus bei uns einzulösen. Auf unserer Website können Sie Ihre Medikamente online bestellen und während unserer Öffnungszeiten abholen oder liefern lassen.

Der Papierausdruck des E-Rezepts kann mehrere QR-Codes enthalten. Die QR-Codes befinden sich zum einen rechts oben und links unten auf dem Papierausdruck.

Links unten sehen Sie die QR-Codes für die einzelnen Arzneimittel. Mit einem E-Rezept kann Ihr Arzt Ihnen bis zu drei Medikamente auf einmal verschreiben. Das heißt, es können bis zu drei kleine QR-Codes aufgedruckt sein.
Oben rechts auf dem Ausdruck befindet sich ein großer QR-Code. Dieser fasst die kleinen QR-Codes zusammen.

Wenn Sie also alle verschriebenen Arzneimittel in der selben Apotheke einlösen wollen, muss der große QR-Code gescannt werden. Wenn Sie nur ein einzelnes Medikament abholen möchten, werden die kleinen QR-Codes gescannt.

Die Ausnahmen sind Rezepte für Betäubungsmittel, Pflegehilfsmittel und Privatrezepte. Diese werden aktuell nicht per E-Rezept ausgestellt, sondern weiterhin auf dem rosa Papier-Rezept verordnet.

Jedes Rezept kann wie bisher auch nur einmal eingelöst werden. So wird sichergestellt, dass kein Medikamentenmissbrauch möglich ist.

Der Unterschied zum alten Papierrezept ist, dass Sie den Papierausdruck behalten können. Sobald eine Apotheke eine Rezeptposition in ihrem System als abgeholt markiert hat, funktioniert der QR-Code in einer anderen Apotheke nicht mehr.

Bei der Entwicklung des E-Rezepts wurde vom Gesundheitsministerium höchster Wert auf die Sicherheit Ihrer sensiblen Daten gelegt.

Mehrere Sicherheitsmaßnahmen schützen Ihre Daten:
E-Rezepte werden ausschließlich verschlüsselt im sogenannten E-Rezept-Fachdienst gespeichert. Hierbei handelt es sich um eine Art Cloud, auf die nur Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken zugreifen können. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin legt Ihr E-Rezept in dieser Cloud ab und erstellt einen digitalen Schlüssel. Diesen Schlüssel erhalten Sie in Form eines QR-Codes entweder als Papierausdruck und digital direkt auf Ihr Smartphone; zudem wird er auf Ihrer eGK gespeichert.

Damit die Apotheke das E-Rezept öffnen kann, muss sie sich beim E-Rezept-Fachdienst zunächst als echte Apotheke ausweisen. Dafür haben alle Apotheken einen sogenannten elektronischen Heilberufsausweis erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Plastikkarte, die in der Apotheke in ein spezielles Kartenlesegerät gesteckt werden muss. Um das E-Rezept zu öffnen, benötigt die Apotheke außerdem den Schlüssel, also den QR-Code, den Sie von Ihrer Arztpraxis erhalten haben.

Ja, wie beim herkömmlichen Papier-Rezept können Sie eine Person Ihres Vertrauens in die Apotheke schicken, welche Ihr Rezept einlösen kann. Dies funktioniert sowohl mit der App als auch mit dem Papierausdruck.

Diese erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, fordern Sie dort eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit der zugehörigen PIN an. Entweder telefonisch, schriftlich oder mittels Formular auf der Website Ihrer Krankenkasse.

Nein, das ist aktuell nicht möglich, da Sie als Patient die Hoheit und Kontrolle darüber behalten sollen, bei welcher Apotheke Sie Ihr Rezept einlösen. Ausnahmen sind beispielsweise E-Rezepte für individuelle Patienten-Rezepturen, da es hierfür oft spezialisierte Apotheken gibt, an welche Ihr Arzt Sie verweisen kann. Die Übertragung Ihrer Rezeptdaten erfolgt hierbei allerdings nicht über die Standard E-Rezept-Anwendung, sondern muss über einen anderen sicheren Kommunikationsweg stattfinden.

Die Gültigkeitsdauer des E-Rezepts ist identisch mit dem des Papier-Rezepts und beträgt 28 Tage. Beachten Sie aber, dass ein Nofallrezept nur 3 Tage gültig ist.

In unserem Video wird es toll erklärt. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!